Das gibt es bei einer Erdbestattung zu beachten
Die Bestattung auf einem Friedhof ist nach deutschem Gesetz zwingend. Sie haben immer das Recht, auf dem Friedhof Ihres Wohnortes bestattet zu werden. Wünschen Sie auf einem anderen Friedhof bestattet zu werden, so ist meist das Einverständnis des jeweiligen Friedhofträgers einzuholen.
In jedem Fall gilt, dass Sie immer die freie Bestatterwahl haben, unabhängig davon, ob die Friedhofsarbeiten an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen vergeben wurden.
Die letzte Ruhestätte – Wahl des Grabes
Man unterscheidet zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern. Vielleicht hat sich der oder die Verstorbene zu Lebzeiten bereits selbst um eine Grabstätte gekümmert. Dann müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, welches Grab er oder sie sich wohl gewünscht hätte. Letztlich ist es eine Frage der Persönlichkeit, der örtlichen Gegebenheiten, aber auch der Kosten.
Ein Reihengrab ist die kostengünstigste Variante, dafür haben Sie als Angehöriger aber auch keine Möglichkeit, die Lage zu wählen. Denn diese Art der Gräber wird nach Ablauf der Ruhezeit der Reihe nach neu belegt. Sie bekommen also das Grab zugewiesen, das gerade frei ist. Die Ruhezeit können Sie danach nicht beeinflussen. Ist sie abgelaufen, wird das Grab neu vergeben.
Anders beim Wahlgrab. Wenn der oder die Verstorbene nicht zu Lebzeiten bereits das Nutzungsrecht für ein Grab erworben hat, können Sie das nun tun. Man wird Ihnen einen Plan vorlegen oder Sie können bei einer Friedhofsbegehung entscheiden, welche Lage Ihnen zusagt. Vielleicht möchten Sie sich an der Nähe zu anderen Ihnen bekannten Gräbern orientieren oder an der Position zur Sonne, schattig unter Bäumen, nahe einer Bank oder einer Quelle … Es spielen hier viele Aspekte mit. Wir kennen uns aus und können Sie beraten.