Alles rund ums Erben
Liegt Ihnen ein Testament des Verstorbenen vor, so sind Sie verpflichtet, dies beim Nachlassgericht einzureichen. Möglicherweise wurde es jedoch bereits dort hinterlegt, in diesem Falle müssen Sie nichts unternehmen.
Als Erbe sollten Sie sich einen Überblick über die Konten verschaffen. Die Banken sind unabhängig davon verpflichtet, die Kontostände zum Todeszeitpunkt dem Finanzamt zu melden. Die Erben selbst sind verpflichtet, dem Finanzamt binnen drei Monaten die Erbschaft anzuzeigen. Sie werden dann dazu aufgefordert eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.