Letzte Begleiter – was darf mitgegeben werden
Manche Angehörige möchten dem Verstorbenen eine persönliche Kleinigkeit mitgeben. Das kann im Rahmen der Trauerzeremonie oder vor der Einäscherung geschehen. Besonders beliebt sind dabei Fotografien, Briefe, vielleicht der Lieblingspulli oder -schal, ein Stofftier. Es dürfen weder umweltschädliche Stoffe noch Gegenstände aus Metall oder Plastik sein.
Eine Schmuckurne wählen
Für die Schmuckurne, welche die Aschekapsel aufnehmen soll, gibt es bestimmte Vorgaben. Bei nicht biologisch abbaubaren Materialien reicht die vorgesehene Liegezeit nicht aus, damit sich das Gefäß vollständig zersetzt. Manche Friedhöfe verlangen daher eine biologisch abbaubare Urne, also eine Bio-Urne oder eine Holzurne. Existiert eine solche Vorgabe nicht, sind auch andere Materialien wählbar.
Es gibt ein großes Sortiment an unterschiedlich gestalteten Urnen, die sich in Material, Form, Farbe, Verarbeitung und natürlich im Preis unterscheiden. Einfache Schmuckurnen sind zumeist aus Metall oder Kunststoff. Darüber hinaus gibt es individuell handwerklich gestaltete Urnen in unzähligen Designs. Naturstein- wie Marmor- oder Granit-Urnen sind wegen ihrer Wetterfestigkeit für Kolumbarien geeignet.
Wir legen Ihnen gern entsprechende Broschüren vor und zeigen Ihnen die vorhandenen Modelle.
Wichtige Fristen und Formalitäten
Für die Organisation und Planung der Trauerfeier lässt Ihnen die Urnenbeisetzung mehr Zeit als die Erdbestattung. Die Aschekapsel kann einige Zeit im Krematorium ruhen, bevor sie beigesetzt wird.
Die meisten der benötigten Dokumente wie Todesbescheinigung, Personenstandsurkunde oder Familienstammbuch liegen aufgrund der vorausgegangenen Feuerbestattung bereits vor. Für die Beisetzung der Urne ist also nun lediglich noch die Graburkunde vorzuweisen, falls ein Familiengrab oder sonstige Nutzungsrechte existieren.